Satzung


Unsere Satzung:

1. Name, Sitz

Der Verein trägt den Namen „Initiative Jugendkulturzentrum Dachau“ Er hat seinen Sitz in der Stadt Dachau.

2. Zweck

Der Zweck ist die Schaffung eines Jugendkulturzentrums für Dachau nach dem von der Initiative beschlossenen Konzept.

3. Mitgliedschaft

Mitglied können natürliche Personen und juristische Personen werden, die den Zweck der Initiative unterstützen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser beschließt über die Aufnahme.
Gründungsmitglieder erreichen den Mitgliedsstatus durch unterzeichnen der Satzung bei der Gründungsversammlung.
Der Austritt aus der Initiative ist jederzeit durch eine schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber möglich.
Die Mitglieder sind verpflichtet, aktiv an der Umsetzung der Ziele der Initiative mitzuarbeiten und diesbezügliche Aufgaben zu übernehmen. Juristische Personen sind darüber hinaus verpflichtet, in angemessenem Umfang finanzielle Mittel für die Initiative einzusetzen und organisatorische Aufgaben zu übernehmen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wenn ein solcher von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Mitglieder, die schwerwiegend gegen die Satzung verstoßen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.

4. Organe

Organe der Initiative sind:

Mitgliederversammlung
Vorstand

5. Mitgliederversammlung

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

Beschlussfassung über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere das Konzept für ein Jugendkulturzentrum.
Beschlussfassung über den Aktionsplan
Wahl und Kontrolle des Vorstandes
Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag

Mitgliederversammlungen finden mindestens zwei Mal jährlich statt. Der Vorstand kann weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss ebenfalls eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn es 1/3 der Vereinsmitglieder verlangt.
Zu den Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand schriftlich mit Angabe der Tagesordnung zwei Wochen vor der Versammlung ein.
Der Vorstand bestimmt einen Protokollführer. Das Protokoll wird spätestens mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung an die Mitglieder verschickt.
Die Mitgliederversammlungen sind unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig.
Natürliche Personen haben bei der Mitgliederversammlung eine Stimme, juristische Personen drei Stimmen, die auf eine Person vereinigt werden können.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt.
Der Vorsitzende kann sachkundige Personen einladen, die beratend an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

6. Vorstand

Aufgaben des Vorstandes sind:
+ Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
+ Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und fünf Vorstandsmitgliedern.
Der/die Vorsitzende leitet die Vorstandssitzungen und vertritt die Initiative nach außen. Bei Verhinderung des/der Vorsitzenden nimmt der/die stellvertretende Vorsitzende diese Aufgaben wahr.
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wählbar sind die stimmberechtigten Personen der Mitgliederversammlung.
Tritt ein Mitglied des Vorstandes zurück, erfolgt bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl für den Rest der Wahlperiode.
Die Mitgliederversammlung kann Vorstandsmitglieder abwählen, wenn sie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen oder schwerwiegend gegen die Satzung verstoßen.

7. Satzungsänderung, Auflösung

Satzungsänderungen oder die Auflösung der Initiative muss die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten beschließen. Diese Beschlüsse können nur dann gefasst werden, wenn sie in der Einladung zur Mitgliederversammlung fristgerecht angekündigt wurden.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 16. Mai 2006 beschlossen.